ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

1. Geltung

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen. Dabei haben diese Bedingungen Gültigkeit für alle laufenden und zukünftigen Geschäftsverbindungen. Abweichende Bedingungen haben gelten nur nach schriftlicher Bestätigung der Juma GmbH & Co. KG. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und können bis zur schriftlichen Annahmebestätigung durch den Käufer in Form einer Bestellung jederzeit widerrufen werden. Der Käufer ist ab Eingang seiner Bestellung, welche der Schriftform bedarf, 14 Tage an diese gebunden. In dieser Frist sind wir berechtigt, den Vertragsabschluss abzulehnen. Sollte nach der Frist keine Ablehnung unsererseits erfolgen, kommt der Auftrag auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Lieferzeit

Soweit unsererseits kein abweichender Termin auf der Auftragsbestätigung angegeben wird, akzeptieren wir den angegeben Liefertermin des Käufers. Falls durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Hindernisse die Erfüllung von Verpflichtungen nach Vertragsabschluss unsererseits, trotz der den Umständen der Hindernisse zumutbaren Sorgfalt, nicht möglich ist, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Falls die Hindernisse die Lieferung entsprechend der Verpflichtungen nach Vertragsabschluss unmöglich machen, ist eine Befreiung der Lieferverpflichtung möglich. Ein Anspruch auf Schadensersatz für die beschriebenen Fälle besteht nur in einem durch den Käufer und uns gemeinsam festgelegten Rahmen.

4. Zahlungsbedingungen

Der Käufer ist berechtigt seine Zahlung ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Dies setzt voraus, dass sich der Käufer mit Zahlungen aus früheren Lieferungen nicht in Verzug befindet und keine Zahlungsschwierigkeiten bestehen. Abweichende Zahlungsbedingungen gelten nur nach Absprache und schriftlicher Festlegung.

5. Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

6. Beanstandungen und Mängelansprüche

Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferungen oder Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Mängel unserer Liefergegenstände müssen wir entweder Ersatz liefern oder nachbessern. Die Entscheidung für eine Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung der Mangelware liegt bei uns.

7. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, auch bei einem vom Erfüllungsort abweichenden Versandort, mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige bestimmte Dritte auf den Käufer über.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 75031 Eppingen, Gerichtsstand 74074 Heilbronn.